UNERLAUBTE NEBENTÄTIGKEIT
Im Arbeitsvertrag kann ein Nebentätigkeitsverbot vereinbart werden, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Unternehmen dadurch Schaden nimmt. Wurde dies beim Vertragsabschluss von Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer unterschrieben, ist es rechtsgültig. Wenn Sie nun also den Verdacht hegen, dass dieser einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgeht und dazu möglicherweise auch noch Ihr Werkzeug verwendet, wird es heikel.
Sollte sich Ihr Verdacht bestätigen, wäre dies eine strafbare Handlung – vor allem aber würde es Ihrem Geschäft schaden. Beweise selbst zu besorgen, kann gefährlich sein, vertrauen Sie hier besser einem Profi. Mittels Observation und Ermittlungen können wir das Verhalten Ihres Mitarbeiters genau beobachten. Unsere Beweise können Sie zur Abmahnung, Kündigung und auch vor Gericht zu Ihren Gunsten verwenden.
Sichern Sie im Sinne Ihres Unternehmens Ihre Rechte: Wir handeln diskret und schnell in Ihrem Interesse und beschaffen Ihnen alle Infos, die Sie benötigen, um richtig handeln zu können. Im kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihre Situation und Ihre Möglichkeiten.