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WETTBEWERBS-VERSTOSS

Wettbewerbsverstoß liegt dann vor, wenn unlautere Wettbewerbshandlungen vorgenommen werden, die Ihrem Unternehmen schaden. Das Wettbewerbsrecht soll den Markt regulieren und freien Leistungswettbewerb zwischen den jeweiligen Teilnehmern forcieren, unter Wettbewerbsverstoß fallen beispielsweise das Verbreiten falscher Tatsachen und Nachahmung, Schleichwerbung oder das Abwerben von Mitarbeitern. Je nach Umfang des Wettbewerbsverstoßes kann es Ihrem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen.

 

Ernstzunehmende Indizien oder auch nur einen Verdacht sollten Sie frühzeitig überprüfen lassen. Ein Wirtschaftsdetektiv kann sittenwidriges Verhalten Ihrer Konkurrenten schnell aufdecken und stichhaltige Beweise liefern. Anschließend können Sie vom schuldigen Unternehmen außerdem eine Kostenerstattung der Detektivleistung anfordern.

 

Sabotage, Industriespionage, Patentverletzungen etc. klingen zunächst nach Szenarien aus einem Kriminalfilm, sind aber in der realen Unternehmenswelt vorzufinden. Warten Sie hier nicht auf eine mögliche Besserung der Lage, denn diese tritt in den seltensten Fällen ein. Vertrauen Sie lieber einem erfahrenen Wirtschaftsdetektiv und handeln Sie schnell. Im kostenlosen Erstgespräch ermitteln wir genau, was es in Ihrer prekären Situation benötigt und wie wir bestmöglich in Ihrem Sinn vorgehen.

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